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Mittwoch, 26. September 2012

Agentur-E-Media -: Porno-Pranger» im Abseits


Porno-Pranger im Abseits

«Porno-Pranger» im Abseits: Landgericht Essen stärkt Rechte von Privatpersonen

MITTWOCH, 26. SEPTEMBER 2012, 16:00 UHR

Essen - Nachrichten - Online - Aus für «Porno-Pranger» ? 
Die Anwaltskanzlei  Urmann und Collegen aus Regensburg, die bundesweit die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer von ihr geplanten Gegnerliste im Internet veröffentlichen. 
Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene aus Dortmund, die von Rechtsanwalt Peters aus Dortmund vertreten wurde und im Termin nicht anwesend war, gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft. 
Das hat das Essener Landgericht am Mittwoch unter Vorsitz von Frau Dr.Lasthövel entschieden (AZ.: 4 O 263/12). 
Nach Ansicht der 4. Zivilkammer würde die Frau dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Da die Kanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Klägerin Sorge haben, dass ihr Name in Zusammenhang mit illegalen Downloads von pornographischen Inhalten gebracht werde, hieß es im Urteil.
Das Verfahren begann pünktlich um 14 Uhr mit der Verlesung und Protokollierung der Anwesenden durch die vorsitzende Richterin. Anwesend waren für die Verfügungsklägerin Rechtsanwalt Henrik Peters aus Dortmund und für die Verfügungsbeklagte 2 Rechtsanwälte der Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, , darunter der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ausserdem waren nur der Pressesprecher des Landgerichtes und Journalisten anwesend
Im Vorfeld hatte Rechtsanwalt Peters für seine Mandantin Prozesskostenhilfe beantragt und diese auch bewilligt  bekommen.Im Termin reichte er noch den letzten aktuellen Schriftsatz im Original ein, den er am 25.9.12 dem Gericht und dem Gegner zugefaxt hatte.
Die Richterin unterbrach daraufhin um 14.06 den Termin, damit die Anwälte von Urmann § Collgen sich mit dem Inhalt des Schriftsatzes vertraut machen konnten.
Um 14.10 Uhr wurde der Termin fortgesetzt.
Die Richterin begann mit der Darstellung des Sachverhaltes. Die beklagte Partei hatte offensichtlich im Auftrag der Erotikbranche auch die jetzige Klägerin im jahre 2000 abgemahnt, ausserdem auch im Jahr 2011, offenbar hatte die heutige Klägerin auch eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann hatte die Veröffentlichung einer Gegnerliste für den 1.9.2012 angekündigt. In auf der eigenen Kanzleihomepage veröffentlichten Pressemitteilungen hatte sie die Veröffentlichung der Gegnerlisten angekündigt, dies war von Medien aufgegriffen worden, einige Medien hatten daraufhin den Begriff Pornopranger geprägt. Es handelte sich dabei um eine Wortschöpfung von Dritten.
Der Rechtsanwalt Peters hatte daraufhin in 8 / 12 eine vorbeugende Unterlassungserklärung von der Kanzlei Urmann verlangt, diese wurde von der Kanzlei Urmann jedoch nicht abgegeben, so dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht wurde, dem das LG Essen wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit im Eilverfahren auch nachgekommen war.
Urmann & Collegen legten dagegen Widerspruch ein, weshalb es jetzt am 26.9.2012 zur Hauptverhandlung kam.
Eine Güteverhandlung wurde abgelehnt, die Vertreter von Urmann & Collegen argumentierten u.a. damit, daß Sie über 600 km angereist wären und auch deshalb eine gerichtliche Entscheidung wünschten.
Diesem Wunsch kam die Kammer dann auch nach.
Die Verfügung aus 8 / 2012 wurde bestätigt, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur gegen die alleinvertetungsberechtigten Gesellschafter / Geschäftsführer von Urmann & Collegen bestätigt wurde.
Tenor:

Im konkreten Fall müsse das Recht auf freie Berufsausübung, das auch die Werbung umfasse, deshalb hinter dem Recht auf Persönlichkeitsschutz zurücktreten.
Der Anspruch der Antragstellerin wurde damit bestätigt, weil eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, die Vorrang hat gegenüber der vom Beklagten im anhängigen Verfahren geltend gemachten Berufsausübungsfreiheit für Rechtsanwälte.
Die Antragstellerin hat nach Ansicht der Kammer ein Recht auf selbstgewählte Anonymität, durch die Veröffentlichung in einer solchen Gegnerliste besteht die Gefahr, dass ein unbefangener Leser den Eindruck bekommt, dass die hier veröffentlichten Personen Pornos konsumiert hätten.
Es bleibt die Frage offen, ob Urmann & Collegen dieses Urteil "schlucken" werden oder eventuell die nächste Instanz (OLG Hamm) anrufen werden. Die Kanzlei kündigte allerdings bereits an, die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten, um dann zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden soll.
Wir werden weiter berichten.

Dienstag, 25. September 2012

Donnerstag, 20. September 2012

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Mittwoch, 19. September 2012

Sonntag, 16. September 2012

Dortmund - online: Das Loch schmeckt besonders gut

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Samstag, 15. September 2012

Beleidigungsfähigkeit von Knut-Willi Schlanert

Aus Geschädigtenkreisen wurde jetzt bekannt, dass unser Freund Knut-Willi Schlanert sich jetzt über die zahlreichen zu seiner Person veröffentlichten Fakten beleidigt fühlt. Insbesondere stört es ihn wohl sehr, dass auf seine Person der Begriff Internetstalker angewendet wird.

Das nehmen wir zum Anlass, über seine Beleidigungsfähigkeit nachzudenken und eine Diskussion hierzu anzustossen.

Wikipedia sagt dazu folgendes:

Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Unabhängig der strafrechtlichen Relevanz wird die Beleidigung vom Betroffenen in der Regel als kränkend empfunden. Die Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt, im Gegensatz zu einem Offizialdelikt.

Quelle : Wikipedia 

Es kommt aber evtl auch die üble Nachrede in Betracht, wozu Wikipedia folgendes veröffentlicht:


Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzendeTatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreichreicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Zu Beginn der Diskussion halten wir fest, dass Knut-Willi Schlanert selbst seit Jahren illegale Online-Pranger betreibt und andere Personen darin gnadenlos an den Pranger stellt, sie beleidigt, sie verunglimpft usw. Es liegen Gerichsturteile vor, die seine Handlungen als unzulässige Schmähkritik einordnen, per Urteil von Amtsgerichten und einem Landgericht sind ihm derartige Internetveröffentlichungen untersagt worden.
Er spioniert trotzdem mit Vorsatz andere Personen aus, telefoniert mit Nachbarn und Geschäftspartnern um diese über seine Gegner auszufragen, er droht sogar den Rechtsanwälten seiner Gegner, all das ist bewiesen und aktenkundig. Es handelt sich somit um das Delikt "Stalking". (Beharrliches Nachstellen)

Hat ein solcher Mensche eine Ehre ? 
Kann ein solcher Täter von seinen Mitmenschen Nachsicht verlangen ?
Kann man ihn überhaupt beleidigen, wenn man diese seine Taten öffentlich macht ?
Ist er beleidigungsfähig ? 

Zur Strafbarkeit:
Wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen auf ein Jahr (§ 111 (2)); die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird (§ 111 (3)).






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Freitag, 14. September 2012

Montag, 10. September 2012

Agentur-E-Media -: Durchbruch im Kampf gegen Bakterien-Resistenzen

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Sonntag, 9. September 2012

Schlanert Witz 8

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Knut - Willi Schlanert erscheint zum ersten Termin in der Stalker - Beratungsstelle in Berlin.

Nach der Begrüssung durch den Therapeuten soll er Platz nehmen.

Er nimmt Platz.

Frage des Therapeuten : "Was wollen Sie mir sagen ? "

Antwort: "Sie sitzen auf meinem Stuhl "

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Mittwoch, 5. September 2012

Begegnungen mit Reinhard Göddemeyer


Begegnungen mit Reinhard Göddemeyer _________________________________________________________________________________Kann es sein, dass wir uns schon einmal begegnet sind ? Kann es sein, dass Sie mich, Reinhard Göddemeyer irgendwoher kennen ? Sind wir uns begegnet ? Wann? Wo? Vielleicht bei einer dieser Gelegenheiten ? Im Kindergarten in Dortmund - Hombruch ? In der Hombrucher Str. 69 ? In der Grundschule in Dortmund / Ruhrgebiet ? Da saß Reinhard Göddemeyer unter der Fuchtel vom Oberlehrer Michels in der ersten Reihe ! Beim Schwimmenlernen im Freibad Froschloch ? Beim Studium in Dortmund ? Von der Bundeswehr in Höxter ? Haben Sie vielleicht damals mit Reinhard Göddemeyer und Franz Corlelissen gedient ? Beim Besuch des BVB im Dortmunder Stadion ? Beim joggen in der Bolmke ? Auf dem Trödelmarkt im Dortmunder Westfalenpark ? Anlässlich eines Badminton - Turniers in Deutschland, Belgien oder Holland ? Gespielt hat Reinhard Göddemeyer immer im Doppel mit Franz, oder Helmut oder mit Dödel ! Im Mixed immer mit Anke oder Heike.   Oder Sonntags um 10 irgendwo bei einem Badminton - Ligaspiel ? Beim WDR in Dortmund oder Köln ? Beim Sender Sat 1 oder RTL ? ... oder vielleicht an der Universität Dortmund ? Bei den Deutschen Badminton-Meisterschaften in Mülheim / Ruhr ? Bei einem der vielen Reitturniere der Riders - Tour ? Haben Sie mit Reinhard Göddemeyer für Reitervereine Video-Reportagen gedreht ? War ich vielleicht Ihr Kollege in irgendeiner Videoproduktion ? Kennen wir uns aus irgendeinem Krankenhaus-Stichwort OP - Live Übertragung ? Aus der Zahnmedizin aus der TV Serie Implantologie ?
Waren Sie mit Reinhard Göddemeyer jedes Jahre auf der Dentalmesse in Köln ? Von Fortbildungsveranstaltungen im Gesundheitswesen ? Während eines Weihnachts-Sylvester-Urlaubs auf Sylt oder Texel ? In Hamburg beim NDR)? In Nürnberg bei Heumann ? Im “Verein persönlich haftender Unternehmer und Freiberufler, Ausweg e.V.”? Im Verein VDAK e.V. in Recklinghausen ? Im Verein SuB e.V. in Recklinghausen ? Im Verein Antistalkingliga in Dortmund ? Im Verein Durchblick-Schuldnerhilfe in Dortmund ? Im Verein Anti-Doping in Essen ? In einem anderen Verein ? Habe ich Sie vielleicht mal abgemahnt ? In der Schaeper-Stiftung in Hemmingen ? Von irgendeinem Zwangsversteigerungstermin bei Gericht ? Von irgendeinem Wettbewerbsprozess bei einem Landgericht ? Von den Heidelberger Wettbewerbstagen mit Dr.Kisseler ? Von irgendeinem OLG Termin ? Von irgendeinem Testkauf ? Waren Sie vielleicht einer meiner Richter oder Gerichtsvollzieher? Oder war ich vielleicht Ihr Vermieter ? Hatten wir evtl sogar ein Verhältnis miteinander (Berlin, Bielefeld, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Kiel, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart)? Haben Sie`s mit Reinhard Göddemeyer getan, na, Sie wissens schon, haben Sie ein Kind von mir (weiß ich nicht - glaube es aber auch nicht)? War ich, Reinhard Göddemeyer Ihr Chef in Osnabrück, Rheine, Hörstel, Dortmund, Bremen, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg, Berlin, Zwickau ? Haben wir uns vielleicht beim Konkursrichter getroffen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)? Aus einem Schulungsseminar KHK Software nach der Wende in einem der vielen Interconti-Hotels ? Hatte ich, Reinhard Göddemeyer  Sie zur Feier meines 60. Geburtstags an einem 6. 12. in Recklinghausen eingeladen?    Haben Sie vielleicht ein E-Book von mir gelesen ? Haben Sie mich im Fernsehen bei einer Talk-Show gesehen oder im Hörfunk bei einem Interview gehört (ZDF, WDR, BR, Saarländische Rundfunk, RBB, SWR)? ... oder von mir in der Zeitung gelesen ? Habe ich Sie vielleicht gefilmt ? Im Knappschafts-Krankenhaus in Dortmund, oder in Oberhausen ? Im Bergmannsheil in Bochum ? In der Uni-Klinik Münster, Köln-Bonn oder Hamburg oder Frankfurt ? .... oder in der Reha-Klinik in Lüdenscheid ? Haben Sie sich gemeinsam mit mir, Reinhard Göddemeyer ehrenamtlich engagiert (Ausweg e.V., Schlaganfall-Hilfe, Blindenverein, Krebsliga ? Sind wir uns im Urlaub begegnet (z. B. in Jugoslawien, Insel Rab, Insel Sylt, Insel Juist, Insel Texel, Helgoland, Italien, Niederlande, Nordsee, Österreich, Ostsee, Polen, oder anderswo)? War ich Ihr Fahrer während einer Biker-Oldtimertour ? Von einer Oldtmer Tour ? Von einem der vielen Biker - Treffpunkt in Deutschland ? Vielleicht aus Winterswijk oder Amsterdam ? Wenn Sie sich erinnern - ja, der bin ich!


Reinhard Göddemeyer 

Montag, 3. September 2012

Nachgeführte Photovoltaik Anlagen


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..noch mehr Möglichkeiten!


Als Photovoltaik-Anbieter konstruieren und produzieren wir seit über 12 Jahren den Löseke & Marx PV-Mover, das 2-achsig nachgeführte Modulträgersystem für Photovoltaik-Anlagen.



Das Modell „M100“ (Modulträger bis 110 m²) wird seit zwei Jahren erfolgreich eingesetzt. Die Nachfrage nach kleineren Modulflächen hat uns veranlasst, den MoverM60 (Modulträger bis 60 m²) zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

Kontakt:

Löseke & Marx  Vertriebs GmbH,  
Sander-Bruch-Straße 115,  
33104 Paderborn, 
Fon: +49 5254.95430

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Schmidterismus-online : Schmidt´s Werbung

Schmidterismus-online : Schmidt´s Werbung: Nach  Müller  ist Schmid/Schmidt/Schmitt/Schmit der häufigste deutsche Familienname. Damit ist eine gute Grundlage dafür gegeben, diesen Blo...

Samstag, 1. September 2012