Weiterbildungsstipendium ab 2017 auf 7200 erhöht
SBB Stiftung Begabtenförderung
https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Reinhard Göddemeyer
www.patienten-scout.blogspot.de
Sonntag, 6. November 2016
Göddemeyer News: Weiterbildungsstipendium ab 2017 auf 7200 erhöht
Weiterbildungsstipendium ab 2017 auf 7200 erhöht
SBB Stiftung Begabtenförderung
https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Reinhard Göddemeyer
Sonntag, 19. Juli 2015
Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt
Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt
Wenn es nach unserer Angie geht werden weitere deutsche Steuergelder für die Griechenlandrettung freigegeben.
Der deutsche Bundestag hat gestern der Griechenlandrettung zugestimmt, es sollen neue Verhandlungen aufgenommen werden.
Deutschland drängt die deutschen Steuergelder den Griechen somit förmlich auf.
Merkel sagte in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag, , dass ansonsten Chaos ausbrechen würde.
Sie hat es noch einmal geschafft, den grössten Teil der Bundestagsabgeordneten auf ihren Kurs zu bringen bzw. zu halten.
Offensichtlich hat da niemand man mehr ein Verantwortungsgefühl bzw. ein Gewissen.
Die Politiker befinden sich im freien Fall und jenseits von Gut und Böse !
Vielleicht denkt da wirklich nur noch jeder an sich selbst, an die eigene politische Karriere ?
Eine Verantwortung für Deutschland ist ihnen schon längst abhanden gekommen !
Was soll man dazu noch sagen ?
Ihr könnt ja schön unsere Steuergelder ausgeben, Eure Diäten /Pensionen sind ja einigermassen sicher ! Und was interessieren Euch schon Eure Aussagen, Zuagen, Versprechen oder Lügen von gestern oder aus 2010 ?
Helmut Kohl hatte bei der Euro Einführung zugesagt, dass die Schulden nicht sozialisiert werden ! Und wie sieht es heute aus ?
Deutschland haftet mit ca 29 % für alles.
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Wovon auch ?
Da fehlt es an allem !
Da fehlt es an allem !
Und welcher Politiker kann dem deutschen Steuerzahler überzeugend erklären, warum Deutschland einem Staat wie Griechenland, der sich von Beginn an mit betrügerischen Methoden in die EU reingemogelt hat, der jahrelang EU Subventionen kassiert hat, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat, jetzt mit weiteren Milliarden helfen soll.
" Uns Deutsche beschuldigen wir wären maßgeblich an der gegenwärtigen Situation der Griechen schuld und gleichzeitig neues Geld fordern ist m.E. mehr als unverschämt. Vielleicht sollten wir Deutschen nun auch einmal Farbe bekennen und in einem Volksentscheid abstimmen, ob wir weiter Geld in Griechenland verbrennen wollen und uns auch noch weit über die Grenze des Anstand beschimpfen zu lassen. Wir haben genug Baustellen im eigenen Land um nachhaltig eigene Investitionen zu tätigen, Kommunen finanziell zu sanieren, die Infrastruktur instand zu setzen, Geld in Kindertagesstätten und Bildung zu investieren ... Ich habe nun endgültig die Faxen dicke mit Griechenland."
Es muss einem griechischen Staat auch gestattet sein, in Würde unterzugehen !
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Ich schlage deshalb auch vor, auch schnellstens eine Volksabstimmung in DE durchzuführen.
Denn die deutschen Bürger sind in der Mehrheit gegen weitere Zahlungen an den Pleitestaat Griechenland !
Petition unterschreiben
www.huffingtonpost.de/roland-tichy/volksentscheid-griechenland-kredite_b_7703730.html
www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/volksentscheid-in-deutschland-griechenland-krise-kommentar_id_6569979.html
Griechenland Nwes:
Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer
Freitag, 17. Juli 2015
Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !
Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !
Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt
Wenn es nach unserer Angie geht werden weitere deutsche Steuergelder für die Griechenlandrettung freigegeben.
Der deutsche Bundestag hat gestern der Griechenlandrettung zugestimmt, es sollen neue Verhandlungen aufgenommen werden.
Deutschland drängt die deutschen Steuergelder den Griechen somit förmlich auf.
Merkel sagte in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag, , dass ansonsten Chaos ausbrechen würde.
Sie hat es noch einmal geschafft, den grössten Teil der Bundestagsabgeordneten auf ihren Kurs zu bringen bzw. zu halten.
Offensichtlich hat da niemand man mehr ein Verantwortungsgefühl bzw. ein Gewissen.
Die Politiker befinden sich im freien Fall und jenseits von Gut und Böse !
Vielleicht denkt da wirklich nur noch jeder an sich selbst, an die eigene politische Karriere ?
Eine Verantwortung für Deutschland ist ihnen schon längst abhanden gekommen !
Was soll man dazu noch sagen ?
Ihr könnt ja schön unsere Steuergelder ausgeben, Eure Diäten /Pensionen sind ja einigermassen sicher ! Und was interessieren Euch schon Eure Aussagen, Zuagen, Versprechen oder Lügen von gestern oder aus 2010 ?
Helmut Kohl hatte bei der Euro Einführung zugesagt, dass die Schulden nicht sozialisiert werden ! Und wie sieht es heute aus ?
Deutschland haftet mit ca 29 % für alles.
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Wovon auch ?
Da fehlt es an allem !
Da fehlt es an allem !
Und welcher Politiker kann dem deutschen Steuerzahler überzeugend erklären, warum Deutschland einem Staat wie Griechenland, der sich von Beginn an mit betrügerischen Methoden in die EU reingemogelt hat, der jahrelang EU Subventionen kassiert hat, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat, jetzt mit weiteren Milliarden helfen soll.
" Uns Deutsche beschuldigen wir wären maßgeblich an der gegenwärtigen Situation der Griechen schuld und gleichzeitig neues Geld fordern ist m.E. mehr als unverschämt. Vielleicht sollten wir Deutschen nun auch einmal Farbe bekennen und in einem Volksentscheid abstimmen, ob wir weiter Geld in Griechenland verbrennen wollen und uns auch noch weit über die Grenze des Anstand beschimpfen zu lassen. Wir haben genug Baustellen im eigenen Land um nachhaltig eigene Investitionen zu tätigen, Kommunen finanziell zu sanieren, die Infrastruktur instand zu setzen, Geld in Kindertagesstätten und Bildung zu investieren ... Ich habe nun endgültig die Faxen dicke mit Griechenland."
Es muss einem griechischen Staat auch gestattet sein, in Würde unterzugehen !
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Ich schlage deshalb auch vor, auch schnellstens eine Volksabstimmung in DE durchzuführen.
Denn die deutschen Bürger sind in der Mehrheit gegen weitere Zahlungen an den Pleitestaat Griechenland !
Petition unterschreiben
www.huffingtonpost.de/roland-tichy/volksentscheid-griechenland-kredite_b_7703730.html
www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/volksentscheid-in-deutschland-griechenland-krise-kommentar_id_6569979.html
Griechenland Nwes:
Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer
Donnerstag, 31. Juli 2014
Ausgegoogelt !
Ausgegoogelt !!!!
Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.
Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.
Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.
Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.
Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.
Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014
Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de
Dienstag, 20. Mai 2014
Ausgegoogelt !
Ausgegoogelt !!!!
Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.
Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.
Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.
Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.
Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.
Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014
Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de
Freitag, 1. März 2013
Unsere Stalker geben nicht auf
Unsere Stalker geben nicht auf.
Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.
Die letzten massiven Internetverleumdungen über und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.
Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.
Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.
Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.
Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.
Wir erinnern uns:
In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.
Was ist noch alles zu erwarten ?
Wird Reinhard Göddemeyer etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?
Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.
Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte. Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.
Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben.
Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.
Die letzten massiven Internetverleumdungen über und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.
Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.
Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.
Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.
Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.
Wir erinnern uns:
In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.
Was ist noch alles zu erwarten ?
Wird Reinhard Göddemeyer etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?
Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.
Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte. Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.
Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben.
Ihr Reinhard Göddemeyer
Sonntag, 27. Januar 2013
Nachrichten-online: R.Göddemeyer Die Auseinandersetzung Antistalkingli...
Nachrichten-online: R.Göddemeyer Die Auseinandersetzung Antistalkingli...: Agentur-E-Media -: Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemey... : Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert ...
Nachrichten-online: R.Göddemeyer Die Auseinandersetzung Antistalkingli...
Nachrichten-online: R.Göddemeyer Die Auseinandersetzung Antistalkingli...: Agentur-E-Media -: Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemey... : Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert ...
Samstag, 26. Januar 2013
News Reinhard Göddemeyer
Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.
Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.
Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das Amtsgericht Recklinghausen einen Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen.
Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.
Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war.
Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist.
........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.
In Güstrow ist er auch wieder illegal rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.
Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info www.news.guestrower.info Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg.
Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.
Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)
Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen. Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht.
Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen.
Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden.
Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.
Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.
Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird. Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen.
Sicherheitshalber wird ihm auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.
Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.
Reinhard Göddemeyer
Ihre Antistalkingliga
Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das Amtsgericht Recklinghausen einen Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen.
Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.
Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war.
Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist.
........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.
In Güstrow ist er auch wieder illegal rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.
Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info www.news.guestrower.info Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg.
Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.
Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)
Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen. Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht.
Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen.
Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden.
Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.
Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.
Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird. Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen.
Sicherheitshalber wird ihm auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.
Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.
Reinhard Göddemeyer
Ihre Antistalkingliga
Sonntag, 11. November 2012
Solarenergie-online: Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren
Solarenergie-online: Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren: Die Energiewende ist unbedingt notwendig. Alle sehen das ein, laut aktuellen Umfragen befürworten das sogar 93 % der Verbraucher. Alle ? ...
Samstag, 13. Oktober 2012
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Kosten des Strafverfahrens und Restschuldbefreiung...
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Kosten des Strafverfahrens und Restschuldbefreiung...: Kosten des Strafverfahrens und Restschuldbefreiung Ausgangssituation Soweit ein Angeklagter wegen einer Tat strafrechtlich verurte...
Mittwoch, 26. September 2012
Agentur-E-Media -: Porno-Pranger» im Abseits
Porno-Pranger im Abseits
«Porno-Pranger» im Abseits: Landgericht Essen stärkt Rechte von Privatpersonen
MITTWOCH, 26. SEPTEMBER 2012, 16:00 UHR
Essen - Nachrichten - Online - Aus für «Porno-Pranger» ?
Die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg, die bundesweit die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer von ihr geplanten Gegnerliste im Internet veröffentlichen.
Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene aus Dortmund, die von Rechtsanwalt Peters aus Dortmund vertreten wurde und im Termin nicht anwesend war, gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft.
Das hat das Essener Landgericht am Mittwoch unter Vorsitz von Frau Dr.Lasthövel entschieden (AZ.: 4 O 263/12).
Nach Ansicht der 4. Zivilkammer würde die Frau dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Da die Kanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Klägerin Sorge haben, dass ihr Name in Zusammenhang mit illegalen Downloads von pornographischen Inhalten gebracht werde, hieß es im Urteil.
Das Verfahren begann pünktlich um 14 Uhr mit der Verlesung und Protokollierung der Anwesenden durch die vorsitzende Richterin. Anwesend waren für die Verfügungsklägerin Rechtsanwalt Henrik Peters aus Dortmund und für die Verfügungsbeklagte 2 Rechtsanwälte der Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, , darunter der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ausserdem waren nur der Pressesprecher des Landgerichtes und Journalisten anwesend
Im Vorfeld hatte Rechtsanwalt Peters für seine Mandantin Prozesskostenhilfe beantragt und diese auch bewilligt bekommen.Im Termin reichte er noch den letzten aktuellen Schriftsatz im Original ein, den er am 25.9.12 dem Gericht und dem Gegner zugefaxt hatte.
Die Richterin unterbrach daraufhin um 14.06 den Termin, damit die Anwälte von Urmann § Collgen sich mit dem Inhalt des Schriftsatzes vertraut machen konnten.
Um 14.10 Uhr wurde der Termin fortgesetzt.
Die Richterin begann mit der Darstellung des Sachverhaltes. Die beklagte Partei hatte offensichtlich im Auftrag der Erotikbranche auch die jetzige Klägerin im jahre 2000 abgemahnt, ausserdem auch im Jahr 2011, offenbar hatte die heutige Klägerin auch eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann hatte die Veröffentlichung einer Gegnerliste für den 1.9.2012 angekündigt. In auf der eigenen Kanzleihomepage veröffentlichten Pressemitteilungen hatte sie die Veröffentlichung der Gegnerlisten angekündigt, dies war von Medien aufgegriffen worden, einige Medien hatten daraufhin den Begriff Pornopranger geprägt. Es handelte sich dabei um eine Wortschöpfung von Dritten.
Der Rechtsanwalt Peters hatte daraufhin in 8 / 12 eine vorbeugende Unterlassungserklärung von der Kanzlei Urmann verlangt, diese wurde von der Kanzlei Urmann jedoch nicht abgegeben, so dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht wurde, dem das LG Essen wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit im Eilverfahren auch nachgekommen war.
Urmann & Collegen legten dagegen Widerspruch ein, weshalb es jetzt am 26.9.2012 zur Hauptverhandlung kam.
Eine Güteverhandlung wurde abgelehnt, die Vertreter von Urmann & Collegen argumentierten u.a. damit, daß Sie über 600 km angereist wären und auch deshalb eine gerichtliche Entscheidung wünschten.
Diesem Wunsch kam die Kammer dann auch nach.
Die Verfügung aus 8 / 2012 wurde bestätigt, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur gegen die alleinvertetungsberechtigten Gesellschafter / Geschäftsführer von Urmann & Collegen bestätigt wurde.
Tenor:
Im konkreten Fall müsse das Recht auf freie Berufsausübung, das auch die Werbung umfasse, deshalb hinter dem Recht auf Persönlichkeitsschutz zurücktreten.
Im konkreten Fall müsse das Recht auf freie Berufsausübung, das auch die Werbung umfasse, deshalb hinter dem Recht auf Persönlichkeitsschutz zurücktreten.
Der Anspruch der Antragstellerin wurde damit bestätigt, weil eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, die Vorrang hat gegenüber der vom Beklagten im anhängigen Verfahren geltend gemachten Berufsausübungsfreiheit für Rechtsanwälte.
Die Antragstellerin hat nach Ansicht der Kammer ein Recht auf selbstgewählte Anonymität, durch die Veröffentlichung in einer solchen Gegnerliste besteht die Gefahr, dass ein unbefangener Leser den Eindruck bekommt, dass die hier veröffentlichten Personen Pornos konsumiert hätten.
Es bleibt die Frage offen, ob Urmann & Collegen dieses Urteil "schlucken" werden oder eventuell die nächste Instanz (OLG Hamm) anrufen werden. Die Kanzlei kündigte allerdings bereits an, die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten, um dann zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden soll.
Wir werden weiter berichten.
Dienstag, 25. September 2012
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